Was sich bei der Grundsteuer 2022 ändert und was Du jetzt unbedingt wissen solltest

Hier kommt eine schöne neue Aufgabe auf jeden Grundstückseigentümer und die beteiligten Hausverwalter, Asset Manager und Steuerberater zu. Bist Du richtig vorbereitet um die Erklärungen abzugeben? Sind alle nötigen Angaben bei Dir vorhanden?

Vielleicht hast Du ja schon einen neuen Grundsteuerbescheid mit einer Erhöhung auf Grund des Hebesatzes Deiner Gemeinde erhalten. Das hat aber noch nichts mit der neu festzusetzenden Grundsteuer in der Zukunft zu tun. Hierfür musst Du nämlich eine eigene Erklärung abgeben. Wie wird das ablaufen ?

Erklärungsabgabe in Bayern

Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Grundstücksbesitzer eine Grundsteuererklärung einreichen. Hierzu werden sie im Frühjahr 2022 durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern öffentlich aufgefordert.

Die Erklärungen können ab dem 01. Juli 2022 elektronisch oder in Papierform abgegeben werden. Allerdings bis spätestens zum 31. Oktober 2022. Also nicht viel Zeit wenn man nicht vorbereitet ist.

Die „neue“ Grundsteuer ist erstmalig ab 2025 zu zahlen!

Bundesüberblick der Grundsteuermodelle

Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfahlen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, und Thüringen verwenden für die neue Grundsteuerberechnung das Bundesmodell.

Das Saarland und Sachsen modifizieren das Bundesmodell in einzelnen Details.

In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen wird es eigene Landesgesetze geben.

Für die Feststellung des Grundsteuermessbetrags ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesländer.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuer

Im gesamten Bundesgebiet gibt es etwa 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten, die der Grundsteuer unterliegen. Jedes Grundstück und jeder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft stellen dabei eine eigene wirtschaftliche Einheit dar. Etwa 6,5 Millionen davon liegen im Freistaat Bayern.

Besteuert werden bebaute und unbebaute Grundstücke des Grundvermögens, sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.

Die Grundsteuer müssen die Eigentümer der Grundstücke bezahlen. Bei vermieteten Objekten kann die Grundsteuer über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Die Grundsteuer wird von den Kommunen erhoben. Es wird ein Jahresbetrag festgesetzt der am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel fällig wird.

Die Einnahmen fließen direkt in die Kassen der Stadt oder Gemeinde, in der die wirtschaftliche Einheit liegt.
Finanziert werden davon öffentliche Leistungen wie beispielsweise Infrastrukturausgaben, Ausgaben für Kinderbetreuung und Spielplätze sowie für kulturelle Einrichtungen.

Die Grundsteuereinnahmen für Bayern betragen rund 1,9 Milliarden € pro Jahr.

Welche Angaben wirst Du brauchen?

Je nach dem in welchem Bundesland Du veranlagt wirst, brauchst Du:

Grundstücksgröße

Bodenrichtwert

Baujahre der Gebäude

Flächenberechnungen nach WoFIV für Wohngebäude. Flächenberechnung nach DIN 277 für Gewerbeflächen

Bruttogrundflächenberechnung (BGF) nach Sachwert Richtlinie (SW-RL)

Mieten nach Mietspiegel oder von den Ländern bereitgestellte Angaben

Modernisierungsmaßnahmen der letzten 10 Jahre

Die Finanzverwaltung ist vorbereitet, Du auch?

Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

„Das neue Grundsteuerfinanzamt in Zwiesel legt los! Die ersten fünf Mitarbeiterinnen nehmen am Montag ihre Arbeit auf. Das ist aber nur der Startschuss – am Ende werden 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Bayerischen Wald aus bayernweit die Grundsteuer umsetzen. Das neue Finanzamt ist ein Gewinn für die Glasstadt Zwiesel und die gesamte Region! Unsere Verlagerung von qualifizierten Arbeitsplätzen in ländliche Regionen ist ein wichtiges Instrument aktiver Strukturpolitik. Wir bieten damit weiteren Beschäftigten nicht nur sichere und attraktive behördliche Arbeitsplätze – sondern auch die Chance heimatnah leben und arbeiten zu können“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.


Der Freistaat hat im Bund eine Länderöffnungsklausel für eine regionalisierte Grundsteuer durchgesetzt. Zur Umsetzung des künftigen Bayerischen Grundsteuergesetzes ab 2025 entsteht in Zwiesel sukzessive ein spezialisiertes Finanzamt. Dort werden alle
Aufgaben der Finanzämter aus ganz Bayern in Zusammenhang mit der Grundsteuerreform gebündelt. Die organisatorische Anbindung des Grundsteuerfinanzamtes erfolgt an das Finanzamt Zwiesel mit der Außenstelle Viechtach. Ziel ist, die Beschäftigten gleichmäßig auf beide Standorte zu verteilen. Über die künftige Unterbringung für die im Endausbau jeweils ca. 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zwiesel und Viechtach ist noch keine Entscheidung gefallen. Der Aufbaustab für das Grundsteuerfinanzamt beginnt mit fünf Personen am 12. April zunächst in der Dienststelle Zwiesel des Landesamtes für Steuern. In einem ersten Schritt wird das „Digitale Informationszentrum Bayerische Grundsteuer“ eingerichtet.
Dieses soll zukünftig Auskunftsstelle für Bürgerinnen und Bürger rund um die Grundsteuer sein. Geplant sind beispielsweise eine Informations-Hotline und ein moderner Internetauftritt mit Chatfunktion für den direkten Kontakt per Internet. Die Informations-Hotline startet voraussichtlich im Herbst 2021. Gleichzeitig wird das Digitale Informationszentrum Schulungen im Bereich der Grundsteuer für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorbereiten und durchführen. Das Grundsteuerfinanzamt wird schrittweise weiter ausgebaut: So wird in Viechtach ab 2022 eine zentrale Eingangsbearbeitungsstelle und eine bayernweite Rechtsbehelfsstelle für das Thema Grundsteuer eingerichtet.“